Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
ich wünsche Ihnen und euch ein gutes, gesundes und erfolgreiches NEUES JAHR.
Zum Schulstart am Montag, 10.1.22 hat das Ministerium verfügt, dass zunächst auch die immunisierten Personen in die regelmäßige Testpflicht einbezogen werden müssen. Die Coronabetreuungsverordnung soll bis Montag entsprechend geändert werden.
Dies bedeutet für uns, dass alle in Schule aktiven Personen an drei Testungen pro Woche in der Schule teilnehmen oder an den Testtagen eine gültige Bescheinigung eines Testzentrums (am ersten Schultag bitte auch eine tagesaktuelle Testung) mitführen. Der Impfstatus spielt zunächst keine Rolle mehr. Die regelmäßigen Testtage sind Montag, Mittwoch und Freitag. Bei Fehltagen ist immer der erste Schultag nach der Fehlzeit ein individueller Testtag.
Über die geplante Änderung der Quarantäneregelung informiere ich Sie, sobald wir hierzu genauere Informationen haben. Ich gehe aber bereits jetzt davon aus, dass es zu erhöhten Ausfällen bei den Lehrkräften kommen kann und ein partieller Ausfall von Unterricht möglich ist.
Herzliche Grüße
C. Lengen-Mertel, Schulleiterin