An unserer Schule sind mehrere Abschlüsse möglich. Darunter zählen der Hauptschulabschluss nach Klasse (HA9), nach Klasse (HA10), die Fachoberschulreife (FOR), ggf. mit Qualifikation (FOR-Q) und der Förderschulabschluss im Bildungsgang Lernen.
Folgende Voraussetzungen sind für die jeweiligen Abschlüsse gegeben
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Hauptschulabschluss nach Klasse 9 (HA 9)
- in den Lernbereichen AL und NW zählen die Einzelnoten der Fächer
- Versetzung nach Klasse 10 nur mit HA 9
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Fächergruppe I Mathematik/ Deutsch |
Fächergruppe II alle übrigen Fächer |
Mindestanforderung
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zulässige Defizite |
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1x mangelhaft
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2x mangelhaft
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- keine Ausgleichsmöglichkeit für mangelhafte Leistungen
- rechnerische Aufwertung einer E-Kurs 5 zu G-Kurs 4 und Überweisung in den G-Kurs
- Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt
Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (HA 10)
- in den Lernbereichen AL und NW werden Lernbereichsnoten gebildet
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Fächergruppe I Mathematik/ Deutsch/ |
Fächergruppe II alle übrigen Fächer |
Mindestanforderung
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zulässige Defizite |
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1x mangelhaft
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2x mangelhaft
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- keine Ausgleichsmöglichkeit für mangelhafte Leistungen
- rechnerische Aufwertung einer E-Kurs 5 zu G-Kurs 4 und Überweisung in den G-Kurs
- Minderleistungen in der 2. Fremdsprache bleiben unberücksichtigt
Sekundarabschluss I – Mittlerer Schulabschluss (FOR)
- mindestens 2 E-Kurse
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Fächergruppe I Mathematik/ Deutsch/ |
Fächergruppe II alle übrigen Fächer |
Mindestanforderung
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G-Kurse befriedigend |
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zulässige Defizite |
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1x mangelhaft sonst ausreichend
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2x mangelhaft sonst ausreichend
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Ausgleichsmöglichkeiten |
1 x 1 Notenstufe bei Ausgleich
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ausreichend G-Kurse befriedigend
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1 x 1 Notenstufe bei Ausgleich 1 x 2 Notenstufen
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- Fächergruppe I darf Fächergruppe II ausgleichen – nicht umgekehrt
Sekundarabschluss I – Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe (FORQ)
- mindestens 3 E-Kurse
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Fächergruppe I Mathematik/ Deutsch/ |
Fächergruppe II alle übrigen Fächer |
Mindestanforderung
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G-Kurse gut
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Ausgleichsmöglichkeiten |
1 x 1 Notenstufe bei Ausgleich
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1 x 1 Notenstufe bei Ausgleich
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- Fächergruppe I darf Fächergruppe II ausgleichen – nicht umgekehrt