Informationen zu Corona

Weiterhin Distanzlernen für die Jahrgänge 5-9

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

aufgrund der weiterhin hohen Inzidenzen dürfen wir auch weiterhin nur die Klassen 10 hier in der Schule unterrichten.

Sobald wir ein “GO” für die anderen Jahrgänge erhalten, starten wir erneut mit dem Wechselunterricht. Weitere Informationen dann hier auf der HP.

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Weiterhin Distanzlernen für die Jahrgänge 5-9

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

in der Pressekonferenz  unserer Ministerin Gebauer wurde angekündigt, dass die Schulen in NRW im Wechselmodell zum Präsenzunterricht ab dem 19.4.21 zurückkehren. Voraussetzung ist allerdings eine Inzidenz von unter 200 in den Landkreisen und kreisfreien Städten.                                                                              Die Pressemitteilung zum Nachlesen hier

Im OBK liegen wir aber derzeit bei einer Inzidenz von 208; nach Auskunft des Gesundheitsamtes ist in den nächsten Tagen nicht damit zu rechnen, dass die Inzidenz sinken wird. Deshalb spricht sich der Krisenstab des Oberbergischen Kreises für eine weitere Aussetzung des Präsenzunterrichts aus. Konkret bedeutet das:                       Es soll Distanzunterricht in allen Schulformen und Stufen stattfinden. Ausgenommen werden sollen weiterhin die Abschlussklassen der allgemeinbildenden Schulen.             Daher wird ab Montag, 19.4 für zwei weitere Wochen unterrichtet wie wie bisher. 

Die Allgemeinverfügung des OBK finden Sie hier

Dies bedeutet für uns:

Klasse 10: Unterricht in der Schule nach Plan bis 13.10 Uhr, danach Distanzlernaufgaben für den Nachmittagsunterricht. Vor dem Unterricht findet an zwei Schultagen der bereits mit euch erprobte – verpflichtende Selbsttest – zum Eigen-und Fremdschutz – statt.

Klassen 5-9: Distanzunterricht nach Plan.

Verweigerung der Selbsttests:  

Eltern, die mit einer Testung ihres Kindes in der Schule nicht einverstanden sind, steht die Möglichkeit offen, der Schule alternativ einen negativen Bürgertest des Kindes vorzulegen, der nicht länger als 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen, einen Anspruch auf Distanzunterricht gibt es für die Tage des Präsenzunterrichts nicht“

Vorsichtige Vorausschau:

Die Allgemeinverfügung des OBK endet am 2.5. 2021. Informationen zum möglichen Wechselunterricht ab dem 3.Mai finden Sie dann hier!

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Unterricht nach den Osterferien …

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

erneute Rückkehr zum Distanzlernen für die Klassen 5-9

Wie wir aus der Schulmail von gestern Abend  erfahren haben, unterrichten wir in der kommenden Woche von Montag, 12.04.  bis Freitag 16.04.  nur die Abschlussklassen im Präsenzunterricht. Das bedeutet, nur die Abschlussklassen dürfen in die Schule kommen. Für alle anderen Jahrgänge ist die Schule nach wie vor geschlossen.

Die Information des Schulministeriums finden Sie und ihr hier.

Klasse 10: Unterricht in der Schule nach Plan bis 13.10 Uhr, danach Distanzlernaufgaben für den Nachmittagsunterricht. Vor dem Unterricht findet an zwei Schultagen der bereits mit euch erprobte – jetzt aber verpflichtende Selbsttest – zum Eigen-und Fremdschutz – statt.

Klassen 5-9: Distanzunterricht nach Plan.

IPads: Die iPads können wieder am Montag und Dienstag ab 8 Uhr abgeholt werden. Wer ein Leihgerät mit grüner Schutzhülle hatte, muss bitte mit Eltern für eine weitere Unterschrift vorbeikommen.                                                                                      Rückfragen zu iPads an gr@walbach.onmicrosoft.com.

Selbsttests:  finden verpflichtend zweimal pro Woche statt.

Laut Schulmail besteht  „ab der kommenden Woche eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Tests für Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal an den Schulen geben. Hierzu hat die Landesregierung alle notwendigen Maßnahmen getroffen.
Der Besuch der Schule wird damit an die Voraussetzung geknüpft, an wöchentlich zwei Coronaselbsttests teilgenommen zu haben und ein negatives Testergebnis vorweisen zu können. Die Pflicht zur Durchführung der Selbsttests wird für die Schülerinnen und Schüler in der Schule erfüllt. Alternativ ist möglich, die negative Testung durch eine Teststelle nachzuweisen (Bürgertest), die höchstens 48 Stunden zurückliegt. Schülerinnen und Schüler, die der Testpflicht nicht nachkommen, können nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.“

Vorsichtige Vorausschau:

Ab dem 19.04.2021 soll wieder Präsenzunterricht für bestimmte Jahrgänge stattfinden (siehe Eintrag 26.3. – hier finden Sie und ihr die Jahrgänge und ihre Unterrichtstage).

Weitere Informationen dann hier!

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Geplanter Wechselunterricht nach den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler

aufgrund des derzeit absehbaren Infektionsgeschehens wird es nach den Osterferien keinen Regelbetrieb mit vollständigem Präsenzunterricht in den Schulen geben.

Sofern es die Lage zulässt, soll der Schulbetrieb bis einschließlich zum 23. April 2021 daher in Form eines Wechselunterrichts stattfinden. Die aktuelle Allgemeinverfügung des OBK gilt nur bis zu heute.

Deshalb planen wir für die ersten beiden Wochen nach den Osterferien unser Wechselunterrichtsmodell, bei dem die einzelnen Jahrgänge unterschiedlich oft in die Schule kommen. Die Anzahl an Präsenztagen für die einzelnen Jahrgänge ist pädagogisch begründet, dabei hatten wir die Abschlussklassen und Eingangsklassen im Fokus. Entsprechend der Vorgaben werden die Klassen halbiert. Es stehen jeweils 2 Klassenräume zur Verfügung.

Wie euch bereits bekannt ist, unterrichten wir entsprechend des Stundenplans eures Präsenztages, allerdings nur bis 13.10 Uhr. Der Ganztag ist ausgesetzt.                      Der Nachmittagsunterricht findet im Distanzlernen mit entsprechenden Aufgaben statt.

Während der Pausen ist der Kiosk geöffnet.

Nach wie vor gilt

  • medizinische Maske/FFP2 Maske auf dem gesamten Schulgelände und somit auch an der Bushaltestelle zu tragen.
  • ein gewohnter Schulbusverkehr mit entsprechenden Hygienevorschriften.
  • verantwortungsvolles Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme von jedem im Schulgebäude, in den Klassenräumen und in den Pausen auf dem Schulhof.
  • unsere eindringliche Bitte, die Abstands-und Hygieneregeln ernst zu nehmen und einzuhalten.

Wir verstehen, dass ihr euch freut in die Schule zu kommen. Wir appellieren aber an Ihre und eure Verantwortung mit starken Erkältungssymptomen zu Hause zu bleiben.

Nach den Osterferien werden wir entsprechend der Vorgaben des Ministeriums erneut Selbsttests durchführen. Da sich der schulinterne Testablauf bewährt hat, werden wir wieder genauso vorgehen (siehe HP-Eintrag Corana vom 16.3.).

Wir wünschen Ihnen und euch schöne Ostertage und eine erholsame unterrichtsfreie Zeit.

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Rückkehr zum Distanzlernen für die Klassen 5-9

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

der Kreis hat verfügt, dass ab Montag, 22.3. bis Freitag 26.3. nur die Abschlussklassen in die Schulen kommen dürfen. Für alle anderen Jahrgänge ist die Schule wieder geschlossen.

Klasse 10: Unterrricht in der Schule nach Plan bis 13.10 Uhr, danach Distanzlernaufgaben für den Nachmittagsunterricht.

Klassen 5-9: Distanzunterricht nach Plan.

Weitere Informationen dann hier!

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Ablauf der Covid-19-Testung (Selbsttest)

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Tests sind eingetroffen und somit können (und müssen) wir die freiwilligen Selbsttests in der Schule durchführen.

Das Ministerium hat nach eigener Aussage vor den Osterferien keine ausreichende Menge an Tests besorgen können. Deshalb bleibt es bei einem Test vor den Osterferien.

Der Test für die verschiedenen Gruppen an den folgenden Tagen statt:

Montag:     Jahrgang 10
Dienstag:   Jahrgang 5 und 6
Mittwoch:   Jahrgang 8
Donnerstag: Jahrgang 9
Freitag:    Jahrgang 7

Die Organisation der Testung ist wie folgt geplant:

  • Die Testung findet in der Regel in der ersten Schulstunde unter Aufsicht eines Fachlehrers oder der Klassenleitung statt.
  • Die Schülerinnen und Schüler bekommen den Test und müssen ihren Namen auf einen Zettel notieren.
  • Zur Durchführung des Tests wird nach der Vorbereitung kurz die Maske abgenommen. In dieser Zeit sollen alle Fenster geöffnet sein.
  • Die Schülerinnen und Schüler führen den Test durch und geben den fertigen Test bei der Lehrkraft ab. Dazu steht ein fahrbarer Tisch bereit.
  • Die verbrauchten Testmaterialien werden in einem Müllsack entsorgt.
  • Die Lehrkraft bringt den Tisch in einen Nebenraum oder rollt ihn außerhalb des Sichtbereichs der Kinder und Jugendlichen.
  • Die Lehrkraft überprüft dann regelmäßig, ob ein Test positiv ist und dokumentiert durch ein Foto das Testergebnis.
  • Sollte ein Test positiv sein, dann wird ein Mitglied der Schulleitung oder eine andere Lehrkraft dazu gerufen. Diese Person kümmert sich dann um das Kind oder den Jugendlichen mit einem positiven Testergebnis.
  • Die regulär eingesetzte Lehrkraft bleibt bei der Lerngruppe.
  • Bei den positiv getesteten Kindern und Jugendlichen werden die Eltern informiert, damit sie Ihr Kind in der Schule abholen.
  • Ist das Ergebnis des Selbsttest positiv, dann müssen sich die Eltern um eine PCR-Testung kümmern und erst dann wieder zur Schule kommen, wenn es ein negatives PCR-Testergebnis gibt. Um einen PCR Test ablegen zu können, sollte unverzüglich der Kontakt mit dem Gesundheitsamt aufgenommen werden.

Bitte schauen Sie sich daheim mit Ihrem Kind das Erklärvideo zum Test an. Sie finden es auf der Seite des Herstellers: https://www.roche.de/patienten-betroffene/informationen-zu-krankheiten/covid-19/sars-cov-2-rapid-antigen-test-patienten-n/.

Weitergehende Informationen zu den Test finden Sie auch auf einer eigens eingerichteten Seite des Ministerium: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Wenn Sie nicht möchten, dass Ihr Kind am Test teilnimmt, dann erklären Sie das bitte mit der Widerrufserklärung, die Sie hier finden: https://www.schulministerium.nrw/system/files/media/document/file/Muster_Widerspruchserkl%C3%A4rung_Deutsch.pdf

Geben Sie bitte diese Erklärung Ihrem Kind mit.

Sollten die Kinder und Jugendlichen dem Test am Testtag mündlich widersprechen, ohne dass wir eine Widerspruchserklärung vorliegen haben, dann werden wir den Test auch nicht durchführen lassen. In solch einem Fall werden wir bei den Eltern nachhören, ob das Formular nur vergessen wurde und unter Umständen einen Nachholtermin anbieten.

Schöne Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

seit heute wissen wir über eine Schulmail des Staatssekretärs Richter vom MSB in NRW, wie die Teststrategie des Ministeriums – mit Hilfe von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler – in Schule umgesetzt werden soll.

Hier die für Sie und euch wichtigen Informationen:

  • Lieferung der Testkits ab dem 16.3
  • Es handelt sich um PoC Schnelltests der Fa. Roche. Eine Kurzanleitung und ein Erklärvideo finden Sie hier.
  • Jeder von euch erhält einen Test bis zu den Osterferien. Dieser wird
  1. an einem festgelegten Termin
  2. von euch selbst
  3. unter Aufsicht eurer Lehrerinnen und Lehrer
  4. im Klassenraum eurer Lerngruppe
  5. vor Unterrichtsbeginn
  6. unter Berücksichtigung aller Hygienemaßnahmen durchgeführt.
  • Die Tests sind freiwillig
  1. Eltern, die der Testung nicht zustimmen wollen, müssen eine Widerspruchserklärung einreichen.
  2. Das Formular dazu finden Sie hier.
  3. Die Widerspruchserklärung geben Sie bitte Ihrem Kind mit.
  • Umgang mit einem positiven Ergebnis
  1. Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.
  2. Bei einer positiven Testung informiert die Schulleitung die Eltern und veranlasst in vorübergehender schulischer Isolierung das „Nachhauskommen“ ohne Nutzung des  ÖPNV.
  3. Während der anschließenden freiwilligen häuslichen Quarantäne müssen die Eltern schnellstmöglich einen PCR-Test durch eine Ärztin oder Arzt veranlassen.
  4. Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich.

Sobald die Testkits bei uns eingetroffen sind, werden wir Sie und euch über die Termine für die Testung über TEAMS informieren.

Herzliche Grüße

C. Lengen-Mertel, Schulleiterin

 

Die ausführliche Schulmail vom 15.3. finden sie hier:

>>>>>>>Beginn der  SchulMail des MSB NRW >>>>>>>>>

Informationen zum Einsatz von Selbsttests für Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

seit heute kehren nach den Abschlussklassen und den Jahrgängen der Primarstufe an den Grund- und Förderschulen auch die anderen Jahrgänge im Rahmen eines Wechselunterrichtes mit grundsätzlich geteilten Klassen an die Schulen zurück. Dies ist insbesondere für alle Schülerinnen und Schüler, die seit Mitte Dezember 2020 überhaupt keinen Zugang zum Präsenzunterricht in ihren Schulen hatten, unter Berücksichtigung des derzeitigen landesweiten Infektionsgeschehens ein wichtiger und verantwortbarer Schritt auf dem Weg zu mehr schulischer Normalität sowie zu mehr Stabilität und Regelmäßigkeit im Tagesablauf.

Jeder Schritt zu mehr schulischer Normalität muss jedoch immer auch unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens erfolgen und erfordert begleitende Maßnahmen zum Gesundheitsschutz für alle Beteiligten. Diese Maßnahmen finden sich weiterhin in den jetzt aktuell überarbeiteten Hinweisen und Verhaltensempfehlungen für den Infektionsschutz an Schulen im Zusammenhang mit Covid-19 des Städtetages NRW, des Landkreistages NRW, des Städte- und Gemeindebundes NRW und des Ministeriums für Schule und Bildung in Abstimmung mit dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales und der Unfallkasse NRW. Eine weitere und langfristig besonders wichtige Maßnahme zur Bekämpfung der Pandemie ist das Impfen der Bevölkerung nach den in der Coronavirus-Impfverordnung des Bundes vorgesehenen Prioritäten, die in besonderer Weise auch Lehrkräfte berücksichtigt. Schließlich kommt das Testen auch der Schülerinnen und Schüler hinzu, das nun an den Schulen in Nordrhein-Westfalen in einem gestuften Verfahren begonnen wird. Mit diesem Dreiklang aus Schützen, Impfen und Testen werden wir den Schulbetrieb in Nordrhein-Westfalen im Interesse aller Beteiligten verantwortungsvoll und im Interesse des Gesundheitsschutzes sowie der Bildungsgerechtigkeit wirkungsvoll gestalten.….

…Mit Blick auf die nach den Osterferien fortzusetzenden Testungen können in der Zeit vor den Osterferien wichtige Erfahrungen zum Verfahren zur Durchführung der weiteren Testungen gesammelt werden. Nach Maßgabe der gegenwärtig erwarteten Lieferverpflichtungen und Liefermengen soll es ermöglicht werden, dass jede Schülerin und jeder Schüler der weiterführenden Schulen vor den Osterferien jeweils einen Selbsttest durchführen kann.

Dafür werden noch vor den Osterferien insgesamt etwa 1,8 Millionen Selbsttests den weiterführenden Schulen für einen Test pro Schülerin oder Schüler zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus ist es der Landesregierung in den vergangenen Tagen gelungen, die vertraglichen und haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um weitere Selbsttests zu beziehen. Wie der Schulbereich hier einbezogen wird, wird noch entschieden. Hierauf möchte ich bereits jetzt hinweisen. Dieses vorausgeschickt, möchte ich Ihnen folgende Hinweise geben:

 

Informationen zu Selbsttests

Sogenannte PoC-Schnelltests können innerhalb von gut 15 bis 30 Minuten Aufschluss darüber geben, ob eine Person zum Zeitpunkt der Testung infektiös ist. Insbesondere Personen mit hoher Viruslast können somit identifiziert werden. Bei den vom Land beschafften Tests handelt es sich um Selbsttests, d.h. um Tests zur Eigenanwendung. Bis zum Beginn der Osterferien werden ausschließlich Selbsttests der Firma Roche an die Schulen geliefert. Eine Kurzanleitung des Selbsttests finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Zu den Begrifflichkeiten

  • PCR-Tests (Polymerase Chain Reaction) sind der „Goldstandard“ unter den Corona-Tests. Die Probenentnahme erfolgt durch medizinisches Personal – die Auswertung durch Labore.
  • Antigen-Schnelltests (PoC-Tests) haben ihren Namen, weil das Ergebnis schnell vorliegt. Sie können nur durch geschultes Personal durchgeführt werden – dafür wird ähnlich wie beim PCR-Test ein Nasen- oder Rachenabstrich gemacht. Die Auswertung erfolgt im Gegensatz zu den PCR-Tests aber direkt vor Ort (PoC = Point of Care). Seit dem 8. März 2021 hat jeder Anspruch auf mindestens einen Schnelltest pro Woche. Alle Lehrkräfte haben darüber hinaus die Möglichkeit, zweimal pro Woche Schnelltests kostenlos durchführen zu lassen.
  • Selbsttests oder Laientests sind sogenannte PoC-Tests und haben ihren Namen, weil diese Tests jeder selber, zum Beispiel zuhause, durchführen kann. Die Selbsttests sind zur Anwendung durch Privatpersonen bestimmt. Dafür ist die Probenentnahme und Probenauswertung entsprechend einfach. Die Tests können zum Beispiel mit einem Nasenabstrich oder mit Speichel erfolgen. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte überprüft zusammen mit dem Paul-Ehrlich-Institut fortlaufend die Qualität und Aussagekraft der Schnelltests. In der auch öffentlichen Diskussion werden Selbsttests mitunter als Unterfall des Schnelltests beschrieben. Um Missverständnisse zu vermeiden werden die Testverfahren hier aber begrifflich klar getrennt.
  • Schnell- und Selbsttests haben gegenüber den PCR-Tests eine höhere Fehler-rate. Daher soll nach jedem positiven Schnell- und Selbsttest immer ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden.

 

Ort und Zeit der Testung

Grundsätzlich entscheiden die Schulen nach ihren Gegebenheiten über Zeitpunkt und Organisation der Testungen. Den Schulen verbleibt somit nach der Anlieferung der Tests eine Vorlaufzeit zur Planung und Vorbereitung der Selbsttestungen. Sie müssen nur sicherstellen, dass vor Beginn der Osterferien eine Testung durchgeführt wird.

Bei der Durchführung beachten die Schulen folgende Maßgaben:

  • Die Testungen finden in den Klassen oder Kursräumen an den von der Schulleitung festzulegenden Tagen grundsätzlich zu Beginn des Unterrichtes mit den im Präsenzunterricht anwesenden Schülerinnen und Schülern statt. Ein einheitlicher Testtag für alle Klassen- und Kursverbände ist schon wegen des derzeit stattfindenden Wechselunterrichts nicht möglich und auch nicht erforderlich. Entscheidend ist, dass alle Schülerinnen und Schüler bis zu den Osterferien eine Testmöglichkeit bekommen.
  • In Schulformen mit gymnasialer Oberstufe (Kurssystem) legt die Schulleitung für diese Schülergruppe geeignete Testzeitpunkte fest.
  • Das schulische Personal – insbesondere Lehrerinnen und Lehrer – beaufsichtigen die Durchführung der Selbsttests. Die Testung in der Schule stellt für alle Schülerinnen und Schüler sicher, dass der Test unter Beachtung der Gebrauchsanweisung richtig durchgeführt wird und eine unverzügliche Information über mögliche Infektionen vorliegt.

 

Vorgabe für Hygiene und Infektionsschutz, symptomatische Personen

Die Durchführung der Testungen erübrigt in keinem Fall die Einhaltung der Vorgaben für Hygiene und den Infektionsschutz in Schulen, die zwischen den Ministerien für Schule und Bildung sowie für Arbeit, Gesundheit und Soziales mit den Kommunalen Spitzenverbänden und der Unfallkasse NRW abgestimmt wurden und seitdem stets aktualisiert werden. Zudem sind die Vorgaben insbesondere der Corona-Betreuungsverordnung (CoronaBetrVO) weiterhin in vollem Umfang zu beachten. Erst das Zusammenwirken von Testung und Einhaltung der Vorgaben für die Hygiene und den Infektionsschutz bietet ein hohes Maß an Gesundheitsschutz in der Schule.

Und es gilt auch weiterhin: Symptomatische Personen sollen gar nicht erst in die Schule kommen. Wenn Erkrankte (oder deren Eltern) den Verdacht haben, dass eine COVID-19-Erkrankung vorliegen könnte, müssen diese Schülerinnen und Schüler zu Hause bleiben; die Eltern oder die volljährigen Schülerinnen und Schüler müssen Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufnehmen.

 

Ablauf einer Testung in der Schule

Die Selbsttests sollen nach Vorankündigung der Schule grundsätzlich bei Unterrichtsbeginn im Klassen- oder Kursverband durchgeführt werden (siehe oben). Die Schülerinnen und Schüler haben unmittelbar vor der Testung auf ihre Handhygiene zu achten. Während der Testung wird im Raum gelüftet.

Bei der Testung ist sorgfältig auf den notwendigen Abstand zwischen Schülerinnen und Schülern zu achten. Die Maske darf nur während der Testung selbst abgenommen werden. Hierbei kann es mit Blick auf die Gruppengröße erforderlich sein, gestaffelt vorzugehen, so dass aufgrund der Abstandswahrung von mindestens 1,5 Metern zueinander während des Testgeschehens zunächst ein Teil der anwesenden Schülerinnen und Schüler denjenigen Teil des Tests durchführt, bei dem die Maske abgesetzt werden muss, im Anschluss daran, nachdem der erste Teil der Schülerinnen und Schüler die Masken wieder aufgesetzt hat, folgt der andere Teil der Gruppe.

Die Selbsttests führen die Schülerinnen und Schüler unter Aufsicht und Anleitung von Lehrkräften oder sonstigem schulischen Personal selbst durch. Die Verlässlichkeit der Ergebnisse eines Selbsttests ist wesentlich von sorgfältigen Probenentnahmen abhängig. Insbesondere jüngere Kinder sollen bei den Testungen in geeigneter Weise durch anschauliche Erklärungen unterstützt werden. Hier folgt weiteres unterstützendes Material des Herstellers (z.B. Videos). Bei der Durchführung der Testungen sollen Lehrkräfte und sonstiges schulisches Personal keine Hilfestellungen (z.B. Abstriche vornehmen, Teströhrchen befüllen etc.) leisten. Die Lehrkräfte kontrollieren das Ergebnis der Testung. Wenn ein positives Testergebnis vorliegt, muss das Ergebnis auch unverzüglich dokumentiert werden. Danach sollte eine Handdesinfektion erfolgen.

… 

Ergebnisinterpretation des Selbsttests

Das Ergebnis eines Selbsttests der Firma Roche ist wie folgt zu interpretieren:

Negativ => Das Vorhandensein einer Kontrolllinie (C) – egal wie schwach diese ist – aber keine Testlinie (T) bedeutet ein negatives Ergebnis.

Positiv => Das Vorhandensein einer Testlinie (T) zusammen mit einer Kontrolllinie (C) bedeutet ein positives Ergebnis.

Ungültig => Wenn keine Kontrolllinie (C) sichtbar ist, ist das Ergebnis als ungültig zu betrachten. Der Test funktioniert nicht richtig und sollte mit einem neuen Test-Kit wiederholt werden.

Eine genaue Interpretation eines Ergebnisses finden Sie in der Kurzanleitung des Selbsttests im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Auch wenn die Selbsttests einen wichtigen Beitrag zum Infektionsschutz an einer Schule leisten, so muss unbedingt darauf geachtet werden, dass negative Testergebnisse nicht dazu führen, dass die üblichen Abstandsregeln und Hygienemaßnahmen vernachlässigt werden. Insofern bitte ich Sie in pädagogischer Verantwortung dafür zu sorgen, dass Schülerinnen und Schüler aufgrund eines negativen Testergebnisses die Schutzmaßnahmen nicht vernachlässigen.

 

Umgang mit einem positiven Testergebnis

Ein positives Ergebnis eines Selbsttests ist noch kein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar. Die betroffene Person muss unverzüglich und in altersgerechter Weise unter Einhaltung der allgemeinen Infektionsschutz- und Hygienemaßnahmen isoliert werden.

Ein positives Testergebnis begründet den Verdacht eines Vorfalls im Sinne des § 54 Abs. 4 SchulG; das weitere Vorgehen richtet sich daran aus. Wichtig ist die sofortige Dokumentation, da sich der Test-Kit nach einer gewissen Zeit verfärbt und wertlos wird. Er kann dann auch gefahrlos entsorgt werden (s.u.)

Die Schulleitung informiert die Eltern bzw. Ausbildungsbetriebe oder sozialpädagogischen Einrichtungen und entscheidet, ob die Schülerin oder der Schüler nach Hause geschickt wird oder aus der Schule abgeholt werden muss. Eine Nutzung des ÖPNV für die Heimfahrt sollte unbedingt vermieden werden. Kann eine sofortige Abholung durch die Eltern nicht gewährleistet werden, muss ein vorübergehender geschützter Aufenthalt in der Schule sichergestellt werden. Für die Information an Eltern und Ausbildungsbetriebe werden wir noch kurzfristig ein Formular im Bildungsportal einstellen, auf das Sie zurückgreifen können.

Im Falle einer positiven Testung ist ein angemessener Umgang mit einer solchen Situation pädagogisch sehr herausfordernd. Hinweise für einen pädagogisch sensiblen Umgang mit den Testungen und Testergebnissen finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Bei positivem Testergebnis besteht keine Meldepflicht gegenüber dem Gesundheitsamt; auch informatorische Kontaktaufnahmen der Schulleitung mit dem Gesundheitsamt oder Nachfragen sollten unterbleiben. Die Schulleitung kann in eigener Verantwortung aufgrund von § 54 Abs. 4 Satz 3 SchulG (Gefahr im Verzug) handeln. Durch die nachfolgende PCR-Testung (s.u.) ist die Einbindung des Gesundheitsamts gewährleistet. Die Schule hat die Fälle positiver Selbsttests mit Name, Tag und Lerngruppe zu dokumentieren (s.o.). Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist hier auf Folgendes hin:

Ein positives Selbsttestergebnis ist durch eine PCR-Testung zu bestätigen. Hierfür muss umgehend durch die betroffene Person bzw. deren Eltern/Personensorgeberechtigte von zuhause aus Kontakt mit der Hausärztin/dem Hausarzt bzw. der Kinderärztin/dem Kinderarzt aufgenommen und ein Termin vereinbart werden. Eine erneute Teilnahme der Schülerin oder des Schülers am Unterricht ist erst mit einem negativen PCR-Test wieder möglich. Bis zum PCR-Testtermin sollte sich die Person in freiwillige häusliche Quarantäne begeben, um der Gefahr von Ansteckungen vorzubeugen. Bei einem positiven PCR-Nachweis erfolgen die weiteren Schritte nach Maßgabe der landesrechtlichen Verordnungen (u.a. häusliche Absonderung auch für Familienangehörige und ggf. die Lerngruppe, die Klasse, Kontaktpersonen).

Ein COVID-19-Verdachtsfall auf der Grundlage eines Selbsttests an einer Schule bedeutet seitens des Gesundheitsamts in der Regel nicht, dass eine Klasse in Quarantäne geschickt oder die gesamte Schule geschlossen wird. Die Schülerinnen und Schüler mit negativem Testergebnis können weiterhin die Schule besuchen. Auch Schülerinnen und Schüler ohne Test dürfen weiterhin am Präsenzunterricht teilnehmen.

Die direkten Sitznachbarn bzw. engen Kontaktpersonen (sog. „social bubble“) des betroffenen Verdachtsfalls sind allerdings aufgefordert, bis zum Vorliegen des PCR-Testergebnisses des Verdachtsfalls nicht nur strikt die Infektions- und Hygienemaßnahmen einzuhalten (unabhängig von Aufenthaltsort oder auch im Sportunterricht), sondern auch nicht notwendige Kontakte nach der Schule zu vermeiden.

 

Umgang mit ungültigem Testergebnis

Falls weitere Test-Kits verfügbar sind, kann bei einem ungültigen Testergebnis der Test wiederholt werden. Andernfalls unterbleibt die Testung.

Allgemeine Information an die Eltern

Die Schulen informieren die Eltern und – im Fall der Berufskollegs – die Ausbildungsbetriebe bzw. sozialpädagogischen Einrichtungen zeitnah in geeigneter Weise über die anstehenden Testungen in der Schule.

 Widerspruchserklärung der Eltern

Mit den Testungen wollen wir neben den schon lange geltenden Verhaltensregeln und den nun aufwachsenden Impfungen ein weiteres Schutzinstrument aufbauen. Damit dies seine Wirkung entfalten kann, sollten die Testungen möglichst flächendeckend bzw. bei allen Schülerinnen und Schülern in der Schule durchgeführt werden. Gleichwohl: Die Testung ist freiwillig. Bei Kindern und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres können die Eltern Widerspruch gegen die Teilnahme ihres Kindes an der Testung erheben. Bei einem Widerspruchsverfahren müssen nur die Eltern aktiv werden, die tatsächliche Einwände gegen den Test haben. Dies erspart den Schulen die Einholung einer Einverständniserklärung von allen Eltern (bitte ggf. in Elterninformation ergänzend erläutern). Ein Muster für eine Widerspruchserklärung finden Sie auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Wir bitten Sie darum, die Eltern im Rahmen der oben genannten Informationen auch auf die Möglichkeit eines Widerspruchs hinzuweisen, damit die Schule die Testung planen kann und damit bei der Lieferung der Schnelltests an Ihre Schule keine Zeit verloren geht und umgehend die anwesenden Schülerinnen und Schüler getestet werden können. Verantwortlich für die rechtzeitige Vorlage des Widerspruchs sind die Eltern. Behaupten Schülerinnen und Schüler das Vorliegen eines elterlichen Widerspruchs und kann dies aus Zeitgründen nicht überprüft werden, wird die Testung möglichst nachgeholt.

Um sicher zu stellen, dass auch Eltern ohne deutsche Sprachkenntnisse ihren Willen ungehindert bekunden können, finden Sie das Formular in verschiedenen Sprachen im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

 

Testdokumentation

Um Daten für die Weiterentwicklung der Bekämpfung der Corona-Pandemie zu gewinnen, ist es von großer Bedeutung, die Testungen zu dokumentieren. Jede Schule erfasst daher die Testungen nach den unten aufgeführten Maßgaben. Dabei werden an dieser Stelle in Form von vertraulich zu handhabenden Listen personenbezogene Daten erhoben. Festzuhalten sind für jede Klasse oder jeden Kurs:

Datum der Testdurchführung / Angabe der Klasse oder des Kurses / Anzahl der anwesenden Schülerinnen und Schüler / Anzahl der ausgegebenen Selbsttests Anzahl der positiven Testergebnisse, Namen der positiv getesteten Schülerinnen und Schüler. Die Dokumentation finden Sie ebenfalls auf der Übersichtsseite im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Die Schulleitung bewahrt diese Testdokumentation bis auf Weiteres auf. Sie kann auch für eventuell erforderliche Nachermittlungen des Gesundheitsamtes verwendet werden.

 

Umgang mit Schülerinnen und Schülern, die – bzw. deren Eltern – den Test verweigern

Da die Teilnahme an den Testungen auf freiwilliger Basis erfolgt, ergeben sich aus der Verweigerung eines Tests durch eine Schülerin oder einen Schüler keine Konsequenzen. Ich bitte Sie mit Ihren Lehrkräften in geeigneter Weise darauf hinzuwirken, dass aus der möglichen Nicht-Teilnahme von Schülerinnen und Schüler keine gruppendynamischen Prozesse zu deren Nachteil entstehen. Entsprechendes gilt bei Anzeichen von Irritationen innerhalb der Elternschaft. Vereinbarungen jedweder Art innerhalb der Schulgemeinschaft zum Umgang mit den Schnelltests sind nicht zulässig.

 

Datenschutzrechtliche Vorgaben in Bezug auf die Ergebnisse

Die Lehrkräfte oder Aufsichtspersonen wirken darauf hin, dass die Testergebnisse der Selbsttests in der Klasse oder im Kurs auch bei negativer Testung vertraulich behandelt werden (kein Präsentieren oder Herumzeigen von Testergebnissen). Die schulinterne Nennung der Namen positiv getesteter Schülerinnen und Schüler ist dann zulässig. Davon ist hier auszugehen, da ein Fall des § 54 Abs. 4 SchulG gegeben ist und die Veranlassung von Folgemaßnahmen in Bezug auf Kontaktpersonen erforderlich ist. Der Kreis der informierten Personen muss auf das absolut notwendige Mindestmaß beschränkt werden. Ein positives Ergebnis des Selbsttests ist noch nicht als ein positiver Befund einer Covid-19-Erkrankung zu werten, stellt allerdings einen begründeten Verdachtsfall dar (siehe oben).

 

Lieferung der Tests, Rückfragen

Die Test-Kits werden in Verantwortung des Landes für jede einzelne Schule konfektioniert (für jede Schülerin und Schüler an der Schule ein Test-Kit bis zu den Osterferien) und den Schulen durch die Firma DHL per Paket zugestellt. Nach dem Versand erhält jede Schule von DHL automatisiert eine E-Mail an das schuleigene Verwaltungspostfach (beispielhaft 123456@schule.nrw.de). Sollten die Test-Kits auf mehrere Pakete verteilt werden müssen, wird für jedes Paket eine gesonderte E-Mail geschickt. Meine Bitte ist es deshalb, den E-Mail-Eingang in den nächsten Tagen regelmäßig zu kontrollieren. Die Lieferungen erfolgen ab dem 16. März 2021 und sollten am 23. März 2021 abgeschlossen sein.

Sollte eine Sendung ausbleiben, haben Sie auch die Möglichkeit, eine Anfrage an das Logistikcenter zu stellen. Dies ist sowohl über die E-Mail-Adresse Hotline.Sendungsverfolgung.Schnelltest.lzpd@polizei.nrw.de als auch über die Telefonnummer 0203/4175 3377 möglich. Die Hotline kann ausschließlich Auskünfte zum Verbleib einer Sendung geben oder Absprachen bei notwendigen Reklamationen (unvollständige oder beschädigte Sendungen) treffen.

 

Lagerung der Selbsttests

Die Schule sorgt für eine ordnungsgemäße und sichere Lagerung der Schnelltests, in einem abschließbaren Raum. Die Tests müssen gemäß dem Hinweiszettel des Herstellers gelagert werden. Die Tests sind trocken und geschützt vor direktem Sonnenlicht sowie bei einer Temperatur zwischen 2 und 30°C zu lagern. Bis zum Gebrauch müssen die Tests in der Originalverpackung verbleiben. Eine Verwendung ist nur bis zum Ablauf des Verfallsdatums zulässig.

Den Hinweiszettel des Herstellers finden Sie ebenfalls im Bildungsportal: https://www.schulministerium.nrw/selbsttests

Bei Fragen zur Lagerung kann sich die Schule der Unterstützung durch den jeweiligen Schulträger bedienen. Die Ausgabe der Schnelltests sowie ein etwaiges Abhandenkommen von Schnelltests ist durch die Schulleitung schriftlich zu dokumentieren. Eventuell nicht benötigte Schnelltests verbleiben in der Schule, so dass sie für weitere Tests nach den Osterferien eingesetzt werden können.

Entsorgung der Testmaterialien

Für die Entsorgung der Test-Kits werden Sammelbehälter für Abfall mit dickwandigem Müllsack oder Doppelsack-Methode benötigt. Die Schülerinnen und Schüler sollen die gebrauchten negativen Test-Kits unmittelbar in den bereitstehenden Müllbeutel entsorgen. Ein positiver Test-Kit verfärbt sich nach gewisser Zeit und wird dadurch wertlos (zur notwendigen Dokumentation s.o.); er kann auch gefahrlos mit entsorgt werden. Die Müllbeutel sind von den Schulträgern zur Verfügung zu stellen und zu entsorgen.

 Liebe Lehrerinnen und Lehrer,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

die bundesweit für alle Schulen vorgesehenen Testungen für Schülerinnen und Schüler stellen nun erneut eine besondere und neue Herausforderung dar, die Sie jenseits Ihrer Tätigkeiten als Lehrkraft zu bewältigen haben. In der gegenwärtigen Situation und mit dem Ziel, Gesundheitsschutz und Bildungschancen gleichermaßen sicher stellen zu können, muss der Schulbetrieb im Interesse aller – auch von solchen Testungen begleitet werden. Für Ihre Mitwirkung und Unterstützung danke ich Ihnen auch im Namen von Frau Ministerin Gebauer sehr herzlich.

Mit freundlichen Grüßen

Mathias Richter

<<<<<<<<<< Ende der SchulMail des MSB NRW <<<<<<<<<<

Diese Nachricht wurde Ihnen im Auftrag des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) übermittelt. Bei Fragen zu diesem Thema wenden Sie sich an Schuljahr2020-2021@msb.nrw.de, 0211 5867 3581.

 

Ferner wird auf die regelmäßig aktualisierten „Allgemeinen Informationen zum Schulbetrieb“ im Bildungsportal verwiesen (https://www.schulministerium.nrw/themen/schulsystem/angepasster-schulbetrieb-corona-zeiten)

 

HINWEIS: Falls vorhandene Links in dieser Nachricht nicht richtig angezeigt werden, sollten Sie diese kopieren und in die Adresszeile des Browsers einfügen.

 


 

Unser Wechselunterricht ab Montag 15.3.

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag starten wir mit dem erweiterten Präsenzunterricht. Die einzelnen Jahrgänge kommen unterschiedlich oft in die Schule. Die Anzahl an Präsenztagen für die einzelnen Jahrgänge ist pädagogisch begründet, dabei hatten wir die Abschlussklassen und Eingangsklassen im Fokus.                                                                      Entsprechend der Vorgaben werden die Klassen halbiert. Es stehen jeweils 2 Klassenräume zur Verfügung.

Wie euch bereits bekannt ist, unterrichten wir entsprechend des Stundenplans eures Präsenztages, allerdings nur bis 13.10 Uhr. Der Ganztag ist ausgesetzt.                      Der Nachmittagsunterricht findet im Distanzlernen mit entsprechenden Aufgaben statt.

Während der Pausen ist der Kiosk geöffnet.

Diese und weitere Informationen erhaltet ihr über TEAMS von euren Klassenleitungsteams. Die Klassenpflegschaftsvertreter sind ebenfalls informiert.

 

Nach wie vor gilt

  • medizinische Maske/FFP2 Maske auf dem gesamten Schulgelände und somit auch an der Bushaltestelle zu tragen.
  • ein gewohnter Schulbusverkehr mit entsprechenden Hygienevorschriften.
  • verantwortungsvolles Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme von jedem im Schulgebäude, in den Klassenräumen und in den Pausen auf dem Schulhof.
  • unsere eindringliche Bitte, die Abstands-und Hygieneregeln ernst zu nehmen und einzuhalten.

Wir verstehen, dass ihr euch freut in die Schule zu kommen. Wir appellieren aber an Ihre und eure Verantwortung mit starken Erkältungssymptomen zu Hause zu bleiben.

 

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Erweiterter Präsenzunterricht ab dem 15.3. bis zu den Osterferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab dem 15.03.21 sollen wieder alle Jahrgänge im sogenannten Wechselunterricht zur Schule kommen können. Wechselunterricht bedeutet bei uns, dass alle Schülerinnen und Schüler bestimmter Jahrgänge an festgelegten Tagen zur Schule kommen und an den anderen Tagen zu Hause im Distanzunterricht lernen. 

Unsere 10. Klassen (Abschlussklassen) sind aktuell jeden Tag in der Schule und so wird es auch bleiben. Alle anderen Schülerinnen und Schüler werden bis zu den Osterferien mehrere Tage in die Schule kommen können.

Der Ganztag ist zunächst ausgesetzt, wodurch der Unterricht in der Regel um 13:10 Uhr enden wird.

Genauere Informationen erfahren Sie/erfahrt ihr über TEAMS und auch hier auf der Homepage.

Sicherlich wird der Distanzunterricht für euch nicht mehr in der gewohnten Art und Weise stattfinden – aber wir sind für euch da. Jetzt sogar häufiger in der Schule.
Wir freuen uns auf euch!

Herzliche Grüße

C. Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Frau Gebauer informierte heute über die verschärfte Maskenpflicht

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

eine Bitte an Sie und euch…aufgrund der heutigen Pressemitteilung von Frau Gebauer:

13.56 Uhr: Maskenpflicht an Schulen in NRW wird verschärft

An den Schulen wird die Maskenpflicht verschärft. Laut Schulministerin
Yvonne Gebauer (FDP) gilt auf dem Gelände grundsätzlich die Pflicht zum
Tragen einer medizinischen Maske. Schüler bis zur Klasse 8 könnten eine
Alltagsmaske tragen, wenn eine medizinische nicht passt.

Als medizinische Masken gelten sogenannte OP-Masken, FFP2-Masken oder 
KN95-Masken. Laut Gebauer wird die Änderung in der neuen 
Coronaschutz-Verordnung festgelegt. Am Montag (22. Februar) sollen 
zunächst die Grundschulen, Abschlussklassen und Förderschulen tageweise 
in einem Wechselmodell in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Bitte sorgen Sie dafür, dass Ihre Kinder –  und bitte habt ihr Verständnis dafür  – eine medizinische Maske bzw. eine FFP2 Maske tragen.

Bitte meldet euch ggf. im Sekretariat.

Viele Grüße und bis Montag.

C. Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Präsenzunterricht für unsere Klassen 10 ab dem 22. Februar

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

 ab Montag, 22. Februar

  • werden alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 in der Schule unterrichtet,
  • wird nach dem geltenden Stundenplan unterrichtet,
  • werden jeder Klasse zwei Räume zugeteilt, um kleinere – feste Gruppen – zu schaffen. Die Einteilung erfolgt durch die Lehrkräfte.

 

Nach wie vor gilt

  • Maskenpflicht auf dem gesamten Schulgelände und somit auch an der Bushaltestelle,
  • ein gewohnter Schulbusverkehr mit entsprechenden Hygienevorschriften,
  • verantwortungsvolles Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme von jedem im Schulgebäude, in den Klassenräumen und in den Pausen auf dem Schulhof,
  • unsere eindringliche Bitte, die Abstands-und Hygieneregeln ernst zu nehmen und einzuhalten.

Wir freuen uns auf euch!

Viele Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Planung des Schulbetriebs nach den Karnevalstagen

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die Landesregierung NRW ermöglicht eine schrittweise Öffnung der Schulen ab dem 22. Februar vor allem für Schülerinnen und Schüler der Primarstufe und der Abschlussklassen.

Dies bedeutet für uns:

  • Ab Montag, 22.2. wird es für unsere                                                                        Klassen 10 ein Angebot des Präsenzunterrichts geben.                                   Wie der Unterricht organisiert ist, muss noch im Detail geplant werden.                  Wir informieren darüber hier und in den Klassenteams der 10er.
  • Für unsere                                                                                                    Klassen 5-9 bleibt es zunächst weiterhin beim Distanzlernen.     Perspektivisch wurde für alle Schulen angekündigt, dass man wieder zum Präsenzunterricht übergehen wolle, wenn die Wocheninzidenz in NRW auf 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner sinkt. Hier müssen wir aber die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens abwarten.
  • Die Notbetreuung bleibt bestehen.

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Kein Präsenzunterricht im Januar 2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

wir wünschen Ihnen und euch einen guten Start ins Neue Jahr.

Wie Sie und ihr aus den Medien erfahren habt, kann hier in Schule kein Unterricht bis zum 31.01.2021 stattfinden.

Distanzlernen ist angezeigt:

Der Distanzunterricht wird über TEAMS organisiert und durchgeführt. Bitte bereiten Sie bis Montag einen geeigneten Arbeitsplatz mit einem digitalen Endgerät vor. Sicherlich ist es vorteilhaft, wenn die Möglichkeit besteht Arbeitsmaterialien auszudrucken.

Der Distanzunterricht bildet grundsätzlich den gewohnten Stundenplan ab. Die Teilnahme am Distanzunterricht ist verpflichtend. Krankmeldungen müssen bitte auf gewohnter Art und Weise vorgenommen werden. Distanzunterricht ist nicht mit durchgehenden Videokonferenzen gleichzusetzen. Videokonferenzen können und werden in bestimmten Phasen eingesetzt werden. Es wird aber auch Phasen der selbstständigen Arbeit geben und Phasen, in denen der Kontakt über einen Chat oder ganz anders organisiert wird. Es ist den Kindern und Jugendlichen nicht zuzumuten, dass sie ganzen Tag vor dem Bildschirm sitzen.

Ihr startet alle am  Montag, 11.01.2021  mit einer Videokonferenz mit eurem Klassenlehrerteam. Dazu werdet ihr über TEAMS eingeladen. Die Teilnahme ist verbindlich, da sie den Einstieg in euer Distanzlernen darstellt.

Weitere Informationen zum Distanzlernen (Handouts) findet ihr im Reiter
“MS TEAMS” hier auf unserer Homepage.

Für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgänge 5 und 6 wird eine Notbetreuung eingerichtet, die allerdings ausdrücklich eine Ausnahme darstellt. Die Ministerin hat betont, dass es in der Notbetreuung kein (!) Bildungsangebot geben wird. Die Notbetreuung soll vom “sonstigen schulischen Personal” durchgeführt werden. Bei uns würde das bedeuten, dass der Hausmeister, das Mensapersonal und die Sekretärinnen die Kinder betreuen sollen.

Den entsprechenden Antrag auf Notbetreuung finden Sie hier Anmeldung Betreuung bis zum 31. Januar 2021

Senden Sie den Antrag bitte bis Freitag, 08.01.2021 an Frau Roth ro@walbach.onmicrosoft.com

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

Hier finden Sie alle Informationen des Ministeriums:
https://www.schulministerium.nrw.de/startseite/regelungen-fuer-schulen-vom-11-bis-31-januar-2021

 


 

Klassenarbeiten für die Jahrgänge 9 und 10

Wie bereits angekündigt findet ihr hier die Termine für eure Klassenarbeiten. In Teams informieren euch eure Fach- und Klassenlehrer über die Raumplanung. Für diejenigen von euch, die noch Klassenarbeiten nachschreiben müssen, wird es einen gesonderten Plan in Teams geben. Denkt bitte daran, dass ein Fehlen bei Klassenarbeiten durch ein Attest entschuldigt werden muss.

Dienstag Mittwoch
1./2. Stunde

7:45 – 9:20 Uhr

Mathe 9 WP 10 (AL, Sp, DG)
3./4. Stunde

9:40 – 11:15 Uhr

Englisch 10 WP 9 (AL, F)
Wer fertig ist, kann gehen.

 

Abgabe der Aufgaben im Distanzlernen für die Jahrgänge 5-10

Eure Aufgaben findet ihr im Bereich Aufgaben. Dort haben eure Fachlehrer einen Abgabetermin festgelegt. Dieser ist verbindlich. Meldet euch über die Chatfunktion, wenn ihr Hilfe benötigt.

 

Präsenzunterricht

Eltern und Erziehungsberechtigte haben jederzeit die Möglichkeit durch ein formloses Schreiben an die Klassenleitung 5-7 ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien zu lassen. Für die Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht teilnehmen, endet der Schultag nach Plan.

Hinweis:  Die AGs am Donnerstag fallen aus.

 

Unterrichtsfrei am 7.1.2021 und am 8.1. 2021

Falls Sie für einen oder beide Tage eine Notbetreuung Ihrer Kinder für die Klassen 5 und 6  benötigen, melden Sie diese bitte bis zum 18.12.2020
bei Frau Roth  ro@se-engel.nw.lo-net2.de an.

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Befreiung vom Präsenzunterricht für die Jahrgänge 5-7

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

um unser Sekretariat morgen früh zu entlasten und eine zeitnahe Planung zu verwirklichen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Präsenzpflicht für Ihre Kinder schon heute per Mail an die Klassenleitung zu senden. Ein Attest ist nicht notwendig.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Familien einen schönen 3. Advent.

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin


 

Unterricht ab dem 14.12.2020

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte, liebe Schülerinnen und Schüler,

wie bereits eben von mir in der Schuldurchsage angekündigt, haben wir nun offiziell die für Montag neu geltenden Maßnahmen erhalten:

Für die Jahrgänge 5-7 gilt:

Sie können Ihre Kinder vom Präsenzunterricht befreien lassen. Dazu müssen Sie uns schriftlich darüber informieren, ab wann Sie Ihr Kind vom Präsenzunterricht hier in der Schule befreien möchten. Ihr Kind wechselt damit in das Distanzlernen und erhält über Teams Aufgaben für die verschiedenen Fächer. Der mehrfache Wechsel zwischen Präsenzuntrerricht und Distanzlernen ist nicht möglich.

Für die Jahrgänge 8-10 gilt:

Der Unterricht findet in diesen Jahrgangsstufen nur in Form von Distanzlernen – via Teams statt.

Klassenarbeiten in den Jahrgängen 9 und 10

Für die anstehenden Klassenarbeiten wird es eine Ausnahmeregelung geben.                Ihr werdet für die Klassenarbeiten in die Schule kommen. Eine entsprechende Information über Zeitpunkt und Ort der Prüfung werden wir euch am Montag über Teams zukommen lassen.

Zusammenfassend bedeutet das:                                                                                  Die Schulpflicht ist nicht aufgehoben und die fristgerechte Abgabe der Aufgaben wird entsprechend bewertet. Die Abgabetermine der Aufgaben werden euch von euren Fachlehrern in Teams mitgeteilt.

Ferienverlängerung

Die Weihnachtsferien beginnen verfrüht mit dem 21.12.2020 und enden verlängert am 8.01.2021. Stand jetzt, starten wir am Montag, 11.01.21 mit dem Methodentag ins neue Jahr.

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


Unterricht nach den Herbstferien

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ich hoffe, Ihnen und euch geht es gut.

Sicherlich verfolgen Sie das Pandemiegeschehen. Hier die wichtigsten Informationen, wie der Schulbetrieb nach den Herbstferien abläuft.

Alle bisherigen Maßnahmen und Regeln gelten weiterhin:

  • Ab 7.30 Uhr Einlass in die Klassenräume – hier könnt ihr euch auf den Unterricht vorbereiten und die Klassen durchlüften
  • Offener Anfang – spätestens um 7.50 Uhr wird die Anwesenheit im Klassenraum geprüft und das Raumprotokoll ausgefüllt
  • Wir achten dabei immer auf die Abstand-und Hygieneregeln und tragen eine Alltagsmaske (AHA-Regel). Diese darf nur zum Essen und Trinken abgenommen werden, wenn dabei die 1,5 Meter Abstandsregel eingehalten werden kann.

Neu:

  • Maskenpflicht auch während des Unterrichts (denken Sie bitte auch an eine Ersatzmaske)Auch im Unterricht auf euren Sitzplätzen muss wieder der Mund- und Nasenschutz zum Schutze aller getragen werden. 
  • Stoßlüften

         Um das Infektionsrisiko durch virushaltige Aerosole zu minimieren:                      Stoßlüften alle 20 min., Querlüften wo immer es möglich ist und Lüften                während der Pausenzeiten. 

Wir empfehlen euch den Zwiebellook – Strickjacken, Hoodies, Pullover, Fleecejacken,..- schnell zum an- und ausziehen geeignet, denn das regelmäßige Stoßlüften führt dazu, dass die Temperaturen in den Räumen stark schwanken. Sich mit der Winterjacke in Räumen und auch draußen aufzuhalten führt zu möglichen Erkältungen

  • Während der Pausen gibt es kleinere Veränderungen, die euch in der Klassenleiterstunde mitgeteilt werden.
  • Nach wie vor bleibt es bei getrennten Schulhöfen für die Jahrgänge 5-7 und 8-10 mit entsprechendem Verkaufsangebot:

Kioskregelung:

Die Zeiten für den Kioskverkauf bleiben:

      1. Pause: Jahrgang 5-7 

      2. Pause: Jahrgang 8-10

Bitte stellt euch für den Kioskverkauf an der Wand (zwischen Haupteingang und Kiosk) entlang an, damit ein Sitzen auf den Bänken bei schönem Wetter für die entsprechenden Jahrgänge möglich ist.

Schülergenossenschaft:

Die Zeiten für den Schülergenossenschaftsverkauf sind identisch mit den Zeiten des Kioskverkaufs:

      1. Pause: Jahrgang 5-7 

      2. Pause: Jahrgang 8-10

Bitte stellt euch für den Einkauf bei der Schülergenossenschaft an der Wand (zwischen Haupteingang und Schülergenossenschaft) entlang an.

 

Die aktuelle Informationen/Pressemitteilung des Schulministeriums finden Sie hier:

www.schulministerium.nrw.de

www.schulministerium.nrw.de/presse/pressemitteilungen/klare-regeln-fuer-einen-angepassten-schulbetrieb-nach-den-herbstferien-21

Weitere Informationen ab dem 26.10.2020 finden Sie auf unserer Homepage. 

Schauen Sie deshalb bitte regelmäßig auf unsere Homepage!

 

Herzliche Grüße

Claudia Lengen-Mertel, Schulleiterin

 


 

Unterricht für alle…

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

das Gesundheitsamt gibt das GO!

Da alle Testungen, die das Gesundheitsamt durchgeführt hat, negative Befunde ergaben.

Morgen dürft ihr wieder in die Schule kommen.

Der Unterricht findet planmäßig statt.

Wir freuen uns auf euch.

 


 

Distanzlernen 5b

Da unsere 5er Klassen noch nicht mit Microsoft Teams arbeiten, finden Sie im Bereich „Aufgaben“ für Mathematik und Deutsch Aufgaben für das Lernen auf Distanz.
Alternativ gelangen Sie über diesen Link direkt zu den Aufgaben.

 


 

AKTUELLES zu den Testungen

Liebe Eltern,

Ihre Kinder dürfen, trotz eines negativen Befundes, noch nicht zurück in den Unterricht.

ERST wenn das Gesundheitsamt mich kontaktiert und mir das GO gibt, ist Präsenzunterricht für die getesteten Schülerinnen und Schüler wieder möglich.

Ich werde Sie sofort hier auf der HP informieren, wenn ich das GO vom  Gesundheitsamt habe.

Bitte haben Sie noch etwas Geduld, für die Gesundheit aller.

Vielen Dank.

Claudia Lengen-Mertel

 


 

Corona-Information

Am Freitag, 28.08.20 ist uns eine auf das Corona-Virus positiv getestete Person aus dem Kollegium gemeldet worden.

Im Zuge einer gut koordinierten Zusammenarbeit zwischen der Schulleitung und dem Gesundheitsamt wurden rasch alle Kontaktpersonen ermittelt und informiert.

Betroffene Schülerinnen und Schüler wurden nach Rücksprache mit dem Gesundheitsamt vom Präsenzunterricht  befreit und von den Eltern abgeholt. Das Distanzlernen für diese Lerngruppen wird mithilfe von Microsoft Teams organisiert.

Alles Weitere wurde federführend durch das Gesundheitsamt des Oberbergischen Kreises veranlasst:

Alle durch das Gesundheitsamt informierten und zu testenden Personen (Schüler und Lehrer), die vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt wurden, bleiben so lange in Quarantäne, bis die Quarantäne durch das Gesundheitsamt wieder aufgehoben wird.

Wir hoffen alle auf eine zeitnahe „Corona-Normalität“.

Claudia Lengen-Mertel

 

Eine Bitte an Alle:

Achtet weiterhin auf die Abstand-und Hygieneregeln!

Nehmt weiterhin die Maskenpflicht auf dem Schulgelände und in eurem Alltag ernst!

Tragt weiterhin, soweit wie es euch möglich ist, auch im Unterricht eine Maske!

 


 

Hitzefrei in die 2. Schulwoche

Auch die 2. Schulwoche startet mit veränderten Unterrichtszeiten.

An den Langtagen Montag, Mittwoch und Donnerstag endet der Unterricht verkürzt. Unser Unterricht endet nach der 6. Stunde um 13.10 Uhr.

Aufgrund der unbeständigen Wetterlage mit sommerlichen Temperaturen und einer vorhergesagt sehr hohen Luftfeuchtigkeit wird es schwierig sein, für alle Beteiligten im Präsenzunterricht mit Maskenpflicht effektiv und verantwortungsvoll zu arbeiten.

Bitte schauen Sie täglich auf unsere Homepage, um aktuell informiert zu sein.

 


 

Hitzefrei in der ersten Schulwoche

Aufgrund der aktuellen Wetterlage und in Anbetracht der Maskenpflicht endet der Unterricht vom 12.8.20 – 14.8.20  nach der 4. Stunde um 11.15 Uhr.

Die Schülerinnen und Schüler, die den Schülerspezialverkehr nutzen, verlassen den Unterricht bereits um 11.00 Uhr, da die Abfahrt des Busses auf 11.10 Uhr  terminiert ist.

Aktuelle Informationen finden Sie immer hier auf unserer Schulhomepage.

Die Einschulung unserer neuen 5er findet wie geplant statt.

Wir wünschen uns allen einen guten Start.

 


 

Schule geht wieder los – Informationen zum Schulstart ins Schuljahr 2020/21

Sehr geehrte Eltern,

im aktuellen Schreiben der Schulleitung finden Sie wichtige Informationen zum Schulstart. Wir wünschen allen Schülern und Beteiligten ein erfolgreiches und vor allem gesundes Schuljahr.